erstehilfeschein.de

Auf dieser Seite finden Sie häufig gestellte Fragen und die entsprechenden Antworten dazu.

 

 

 

 

 

 

 

 

Muss ich mich für den Kurs anmelden?

Nein, die Anmeldung für den “Kurs für lebensrettende Sofortmaßnahmen” und für den Aufbaukurs für den “großen Erste-Hilfe-Kurs” findet immer persönlich Vor Ort 15 Minuten vor Kursbeginn mit Ihrem Personalausweis/Reisepass statt.
Eine Reservierung ist für den “Kurs für lebensrettende Sofortmaßnahmen” und für den Aufbaukurs für den “großen Erste-Hilfe-Kurs“ weder erforderlich noch möglich.

Für alle “anderen Kurse” müssen Sie sich anmelden. Informationen hierzu finden Sie immer auf der zugehörigen Kursseite.

Finden die Kurse immer statt?

Ja, die Kurse finden immer entsprechend den Kursterminen statt. An bundesweiten Feiertagen findet kein Kurs statt! - Erster Kurs in 2015: 03.01.2015

Was muss  ich zum Kurs mitnehmen?

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass).
    Was wir nicht akzeptieren dürfen sind Sozialversicherungskarten, Scheck- und Kreditkarten, Krankenkassenkarten, Vereinsausweise oder amtliche Dokumente die kein Lichtbild enthalten und deshalb Ihre zweifelsfreie Identifikation nicht zulassen.
  • Kursgebühr
  • Wenn Sie einen Sehtest benötigen: die Gebühr von 7,- € für den Optiker
  • Wenn Sie ein Passbild benötigen: den Betrag von 3,- € für den Fotografen

Kann ich während des Kurses an einem Sehtest teilnehmen?

Ja, auf Wunsch können Sie in jedem “Kurs für lebensrettende Sofortmaßnahmen” an einem Sehtest für die Führerscheinklassen A und B teilnehmen. Dieser kostet 7,- € und findet in der Regel während der Kurspausen, in Ausnahmen auch nach dem Kurs statt.
Falls Sie Brillenträger sind, setzen Sie am besten Ihre Brille mindestens eine Stunde vor der Durchführung des Sehtests auf. Wenn Sie Kontaktlinsen bevorzugen, legen Sie diese mindestens 1 Stunde vor der Durchführung des Sehtests ein.
Für die Führerscheinklassen C und D müssen Sie sowohl an der ärztlichen als auch der augenärztlichen Untersuchung teilnehmen.

Bekomme ich während des Kurses biometrische Passbilder?

Ja, auf Wunsch erhalten Sie in jedem “Kurs für lebensrettende Sofortmaßnahmen” oder Aufbaukurs zum “Erste Hilfe Kurs” biometrische Passbilder. Die Passbilder werden nach §4 Abs. 5 PassG vom Fotografen angefertigt; 2 Stück kosten 3,- €.

Gibt es Pausen während der Kurse?

Ja, in allen Kursen gibt es regelmäßige Pausen von ca. 10 Minuten Länge.

Gibt es Verpflegung während der Kurse?

Ja, in allen Kursen gibt es Kaffee, Tee, kalte Getränke und Kekse.

Darf ich während des Kurses trinken und/oder essen?

Ja, selbstverständlich können Sie auch während des Kurses essen und trinken. In allen Kursen gibt es regelmäßige Pausen von ca. 10 Minuten Länge, in denen Sie sich etwas zum Essen kaufen können.

Kann ich später zum Kurs kommen oder früher gehen?

Nein, nach dem ausgeschriebenen Kursbeginn dürfen wir Sie nicht mehr einlassen, da sonst die gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtszeit unterschritten würde. Dies gilt auch für eine verspätete Rückkehr aus der Pause oder das vorzeitige Verlassen des Kurses. Kommen Sie bitte rechtzeitig, ca. 15 Minuten vor Kursbeginn mit Ihrem Personalausweis/Reisepass zur Anmeldung vor Ort.

Muss ich an praktischen Übungen im Kurs teilnehmen?

Ja, die praktischen Übungen sind als wesentlicher Teil der Ausbildung vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Alle Kursteilnehmer müssen daran teilnehmen. Ohne erfolgreiche praktische Übungen dürfen wir Ihnen keine Bescheinigung ausstellen. Erfolgreich bedeutet, daß der AUSBILDER von Ihren Kenntnissen überzeugt ist.
Körperbehinderte können unter Vorlage eines ärztlichen Attestes oder Behindertenausweises gem. § 8a StVZO (VkBl. 1971,6) von der Teilnahme an einzelnen Übungen befreit werden.

Gibt es eine Kleidungsordnung?

Nein, allerdings werden im praktischen Unterricht  diverse Lagerungs-, Trage-, Beatmungs- und Wiederbelebungstechniken geübt. Daher empfehlen wir Ihnen strapazierfähige Kleidung und rutschfestes Schuhwerk zu tragen. Miniröckchen, High-Heels, Plateauschuhe, Designeranzüge und dergleichen sind eher ungeeignet. Für entstehende Schäden an oder durch Kleidung (Schuhe) können wir nicht haften.

Muss ich perfekt deutsch sprechen?

Nein, der Kurs für ”lebensrettende Sofortmaßnahmen” und der “Erste-Hilfe-Kurs” sind mit sehr vielen grafischen Darstellungen und Illustrationen gestaltet, so daß einfache Deutschkenntnisse ausreichen.

Wie lange gilt der Erste-Hilfe-Schein?

Normalerweise unbegrenzt, wenn Sie einen Kurs NACH dem 1.1.2002 besucht haben. Im Rahmen der betrieblichen Ersthelferausbildung (BGV A1) gilt der Kurs 2 Jahre und kann durch einen kleinen Erste-Hilfe-Kurs (LSM) aufgefrischt werden.

WICHTIG:
Wenn Sie den Aufbaukurs zum  ”Erste Hilfe Kurs“ (8 Doppelstunden) besuchen wollen, darf unsere Bescheinigung des Grundkurses (“Kurs für lebensrettende Sofortmaßnahmen“) nicht älter als 3 Monate sein.

Wofür ist der Erste-Hilfe-Schein gültig?

Unsere Bescheinigungen sind staatlich anerkannt für

  • die Führerscheinerteilung gem. §§ 19 und 68 FEV (Fahrerlaubnisverordnung),
  • für das Medizinstudium gem. § 5 ÄAppO (Approbationsordnung für Ärzte),
  • für die Ausbildung von betrieblichen Ersthelfern und Betriebssanitätern,
  • für die Ausbildung von Piloten (PPL, CPC, ATPL) durch die Landesluftfahrtämter, sowie
  • für Übungsleiter und Instruktoren durch diverse Berufs- und Sportverbände.

Grundsätzlich sind die ausgestellten Bescheinigungen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland gültig.

Wie kann ich meine Kenntnisse auffrischen?

Wenn Sie den Kurs bei uns besucht haben, und diesen jetzt FREIWILLIG auffrischen möchten, können Sie dies jederzeit kostenlos tun. Sie müssen lediglich Ihre alte Bescheinigung zum Auffrischkurs mitbringen. Eine neue Bescheinigung können wir Ihnen in diesem Fall leider nicht ausstellen. Außerdem haben wir eine umfangreiche Erste-Hilfe-Broschüre für Sie zusammengestellt, die Sie sich hier kostenfrei downloaden können.

Erste-Hilfe-Schein verloren – was nun? 

Fordern Sie über das Kontaktformular eine Zweitbescheinigung an.